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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Vertragsabschluss

1.1. Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung kommt zwischen Ihnen und Veles Reisen ein Vertrag zustande, sofern Ihre Buchung ein Reiseveranstaltungsangebot der Veles Reisen betrifft. Durch diesen Vertrag entstehen für Sie und Veles Reisen bestimmte Rechte und Pflichten. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Reise- und Vertragsbedingungen sehr sorgfältig zu lesen.

1.2. Falls Sie kein Reiseveranstaltungsangebot der Veles Reisen buchen, handelt Veles Reisen lediglich als Vermittler von Leistungen Dritter. Dazu zählen insbesondere die Buchung von Reiseangeboten anderer Reiseveranstalter über Veles Reisen, sowie die Buchung von Leistungen von Transportgesellschaften wie Fluglinien, Bus- Bahn- und Schifffahrtsgesellschaften. In solchen Fällen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Reiseveranstalter bzw. die Transport- und Reisebedingungen der verantwortlichen Transportgesellschaften.

1.3. Falls Sie weitere Reiseteilnehmer/innen anmelden, so haben Sie für deren Vertragspflichten (insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises) wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einzustehen. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese «Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen» gelten für alle Reiseteilnehmer/innen.

1.4. Unsere Leistungen beginnen an dem für Ihre Reise festgelegten Abreiseort. Beachten Sie bitte die entsprechenden Angaben in unseren Angeboten. Das rechtzeitige Eintreffen am Abreiseort liegt in Ihrer Verantwortung.

2. Reisepreis und Zahlungsbedingungen

2.1 Für Reiseveranstaltungsangebote der Veles Reisen wird Ihnen ein Angebot mit einem verbindlichen Reisepreis erstellt. Für Leistungen Dritter ergibt sich der von Ihnen zu zahlende Reisepreis aus dem Reisekatalog bzw. aus den dem Reisekatalog beigefügten Preislisten.

2.2.Falls nicht speziell erwähnt, verstehen sich unsere Preise pro Person in Schweizer Franken bei Übernachtungen in einer landesüblichen Unterkunft. Preise für Hotelzimmer gelten pro Person bei Zweierbelegung, sofern es nicht anders erwähnt wird. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind Barzahlungspreise.

2.3. Für Reservationen und Buchungen, die nicht in Verbindung mit einem Reiseveranstaltungsangebot der Veles Reisen steht, erheben wir eine Reservations- bzw. eine Buchungsgeühr. Dies gilt insbesondere für die Buchung von reinen Transportleistungen und die Reservierung von Unterkünften. Die Gebühren werden gemäss der jeweils gültigen Gebührenpreisliste erhoben.

2.4. Anzahlung und Restzahlung
Bei Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des vereinbarten Reisepreises zu leisten. Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 30 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Buchen Sie Ihre Reise weniger als 30 Tage vor Abreise, so ist bei Erhalt der Buchungsbestätigung der gesamte Rechnungsbetrag zu bezahlen.

2.5. Die Reisedokumente werden Ihnen nach Eingang Ihrer Zahlung über den ganzen Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt. Trifft die Restzahlung nicht fristgerecht ein, so kann Veles Reisen die Reiseleistung verweigern und Annullierungskosten gemäss Ziff. 3.3 geltend machen.

2.6. In bestimmten Ausnahmefällen, die bei Ihrer Buchung noch nicht bekannt waren, müssen wir uns eine nachträgliche Preierhöhung vorbehalten . Dazu gehören explizit Tarifänderungen von Transportunternehmen, Preiserhöhungen in Unterkünften, neu eingeführte oder erhöhte allgemein verbindliche Gebühren und Abgaben (z.B. Flughafentaxen), staatlich verfügte Erhöhungen von Steuern und Preisen, erklärbare Druckfehler sowie Wechselkursänderungen bei Buchungen, die nicht in schweizer Franken oder Euro erfolgen. Falls wir den bei Ihrer Buchung vereinbarten Preis aus den oben erwähnten Gründen ändern muss, wird Ihnen diese Preiserhöhung umgehend bekanntgegeben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des ursprünglich gebuchten Preises, so haben Sie das Recht, innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle werden Ihnen alle bereits geleisteten Zahlungen schnellstmöglich zurückerstattet. Die obengenannten Rechte stehen Ihnen auch zu, wenn eine vor der Abreise mitgeteilte notwendige Programmänderung Mehrkosten verursachen sollte, die einer Preiserhöhung im obigen Sinne gleichkommen.

3. Rücktrittsbedingungen und Änderungen

3.1 Mitteilung eines Rücktrittes oder einer Änderung
Wenn Sie Ihre gebuchte Reise annulieren möchten oder eine Änderung oder Umbuchung wünschen, müssen Sie dies Veles Reisen schriftlich oder persönlich in einer geeigneten Form mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben. Im Falle einer erfolgten Annullation tragen Sie die Beweispflicht.

3.2 Bearbeitungsgebühren
Wir erheben vor Beginn der Annulationsfrist für Annullierungen, Änderungen und Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr. Die Gebühren werden gemäss der jeweils gültigen Gebührenpreisliste erhoben. Hinzu kommen noch eventuelle Telefon- und Faxgebühren. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allfällige Annullierungskostenversicherung gedeckt.

3.3 Annullierungskosten

Nach Beginn der Annulationsfrist wird für Reiseveranstaltungsangebote der Veles Reisen die Gebühr in Prozenten des Reisepreises erhoben. Die Gebühren werden in Prozenten des Arrangementpreises erhoben und gemäss der jeweils gültigen Gebührenpreisliste verrechnet.
Bei der Annullierung einer Buchung von reinen Transportleistungen oder der Reservierung von Unterkünften gelten zudem die besonderen Annullationsbestimmungen der Transportgesellschaften bzw. der Unterkunftsbetreiber.

3.4. Umbuchungen während der Reise

Nach Antritt eines Reiseveranstaltungsangebotes der Veles Reisen sind Umbuchungen nur begrenzt und nur in Ausnahmefällen möglich. In einem solchen Fall können Umbuchungen bei unserer in Ihren Reiseunterlagen angegebenen Vertretung oder gemäss Angaben in Ihrem Reiseprogramm durch persönliche Vorsprache oder schriftlich erfolgen. Für Umbuchungen werden Gebühren erhoben und gemäss der jeweils gültigen Gebührenpreisliste verrechnet. Zusätzlich können durch Umbuchungen Mehrkosten in Form von Tarifdifferenzen (z.B. bei Transportleistungen und Unterkünften) entstehen. Wir behalten uns vor, diese zusätzlich in Rechnung zu stellen.

Bei der Umbuchungen von reinen Transportleistungen oder der Reservierung von Unterkünften gelten zudem die besonderen Umbuchungsbestimmungen der Transportgesellschaften bzw. der Unterkunftsbetreiber.

3.5. Ersatzperson
Können Sie Ihre Reise nicht antreten, ist Veles Reisen bereit, eine Ersatzperson an Ihrer Stelle akzeptieren. Diese Ersatzperson muss sich jedoch bereit erklären, Ihre gebuchte Reise unter den gleichen Bedingungen anzutreten, die Sie mit uns vereinbart haben. Die Ersatzperson muss ausserdem die speziellen Reiseerfordernisse (z.B. Pass, Visa, Impfvorschriften) erfüllen. Der Teilnahme dürfen keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Ausserdem müssen die anderen an Ihrer Reise beteiligten Unternehmen (Hotels oder Transportgesellschaften) diese Änderung akzeptieren. Die Bearbeitungsgebühren und allfällig entstehenden Mehrkosten sind durch Sie und die Ersatzperson zu übernehmen. Sie und die Ersatzperson haften solidarisch für die Bezahlung des Preises und die sich ergebenden Mehrkosten. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder ist Ihr aus einem der oben genannten Gründe die Teilnahme an der Reise nicht möglich, so gilt Ihre Reiseabsage als Annullierung.

4. Reisegarantie

Veles Reisen hat sich als Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche angemeldet und garantiert Ihnen auch bis zur Aufnahme die Sicherstellung der im Zusammenhang mit Ihrer Pauschalreise-Buchung einbezahlten Beträge im Rahmen des Bundesgesetzes über Pauschalreisen.

5. Haftung

5.1. Allgemein
Veles Reisen vergütet Ihnen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen oder Ihres Mehraufwandes, soweit es Veles Reisen, dem lokalen Leistungsträger oder der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen und sofern Veles Reisen oder den lokalen Leistungsträger ein Verschulden trifft.

5.2 Haftungsbeschränkung
Diese Haftung beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden, höchstens aber den zweifachen Reisepreis.Die Haftung erfolgt im Rahmen dieser internationalen Abkommen oder nationalen Gesetze. Enthalten internationale Abkommen oder nationale Gesetze Beschränkungen bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung, so gelten diese Beschränkungen zu Gunsten von Veles Reisen.

5.3 Haftungsausschlüsse
Veles Reisen haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung der Leistungen auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:
a) Versäumnisse oder Verschulden Ihrerseits vor oder während der Reise (z.B. Verspätungen)
b) unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist
c) höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Veles Reisen, der Vermittler oder Leistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

Ausgeschlossen ist ebenfalls jegliche Haftung für Ausflüge, Veranstaltungen oder Unternehmungen während Ihrer Reise, die nicht Bestandteil Ihres Reiseveranstaltungsangebotes sind. Falls Sie solche buchen, nutzen oder an ihnen teilnehmen, handeln Sie auf eigene Verantwortung und Veles Reisen kann keine Haftung übernehmen.

5.4 Personenschäden
Für Personenschäden, Tod, Körperverletzungen usw. während der Reise übernimmt Veles Reisen die Haftung nur, wenn diese Schäden von Veles Reisen oder einem von uns beauftragten Unternehmen schuldhaft verursacht worden sind. Vorbehalten bleiben internationalen Abkommen und nationalen Gesetze gemäss Ziffer 5.2.

5.5 Sach- und Vermögensschäden
Bei Sach- und Vermögensschäden, die während der Reise mit Veles Reisen entstehen, übernehmen wir die Haftung nur dann, falls uns oder einem von uns beauftragten Unternehmen ein Verschulden zur Last fällt. Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffer 5.2.

5.6. Wenn Sie die Buchung von Leistungen wünschen, welche nicht in unserem Angebot oder Katalog enthalten sind, so agieren wir ausschliesslich als Vermittler zwischen Ihnen und dem/den von Ihnen selber ausgesuchten Leistungsträger(n). Veles Reisen haftet deshalb nicht für die richtige Vertragserfüllung dieser Unternehmen oder bei eventuell erlittenen Schäden.

5.7 Versicherungen
Wir möchten Ihnen in jedem Fall empfehlen, für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, z.B. für Annullierungskosten, Unfall und Krankheit, Reisegepäck, Extra-Rückreise usw. Wir beraten Sie gerne. Versicherungen sind in jedem Fall Sache des Teilnehmers.

6. Beanstandungen

6.1 Mängel der Reise
Sollten Sie während der Reise Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, so müssen Sie dies unverzüglich der Veles Reiseleitung oder dem örtlichen Leistungsträger bekannt geben. Dies ist eine notwendige Voraussetzung für die spätere Geltendmachung Ihrer Ersatzansprüche und ermöglicht ausserdem, in den meisten Fällen für Abhilfe zu sorgen.

6.2. Die Veles Reiseleitung und die  örtlichen Leistungsträger etc. sind nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen anzuerkennen.

6.3 Abhilfe und Mängelbestätigung
Sofern innert 48 Stunden keine Abhilfe möglich ist und es sich um schwerwiegende Mängel handelt, sind Sie berechtigt, selber für Abhilfe zu sorgen. Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch Veles Reisen gegen Beleg ersetzt. Voraussetzung jeglicher Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist aber, dass Sie die Mängel schriftlich von der Veles Reiseleitung oder vom örtlichen Leistungsträger bestätigen lassen. Um Schwierigkeiten bei der Schadenregulierung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich in jedem Fall vor dem Treffen einer Entscheidung mit dem verantwortlichen Reiseveranstalter Veles Reisen (Telefon +41 61 481 61 74) in Verbindung zu setzen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren. Ist die Fortsetzung der Reise aufgrund schwerwiegender Mängel nicht zumutbar, so müssen Sie sich unverzüglich mit Veles Reisen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

6.4 Anmeldung von Forderungen
Ihre Beanstandungen und die Bestätigung der Veles Reiseleitung bzw. der örtlichen Leistungsträger müssen Sie Ihrer Buchungsstelle bis spätestens 30 Tage nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise schriftlich einreichen. Halten Sie diese Bedingungen nicht ein, so erlischt jeder Schadenersatzanspruch.

7. Programmänderungen

7.1. Ist es nicht möglich, eine Reise wie mit Ihnen vereinbart durchzuführen, so bemühen wir uns – ohne Übernahme einer Haftung für das Gelingen – um eine Ersatzlösung, damit der objektive Zweck oder Charakter der Reise beibehalten werden kann. Veles Reisen behält sich deshalb auch in Ihrem Interesse vor, Programme oder einzelne vereinbarte Leistungen nach Reiseantritt zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Dazu gehören insbesondere Änderungen auf Grund höherer Gewalt, behördlicher Massnahmen und geänderter erbrachter Leistungen von Dritten, für die Veles Reisen jeweils nicht einzustehen hat. Selbstverständlich bemühen wir uns, Sie so früh wie möglich über solche Änderungen zu informieren.

7.2 Minderwert der Reise
Muss Veles Reisen eine von Ihnen bereits angetretene Reise derart ändern, so dass ein objektiver Minderwert zur ursprünglich vereinbarten Leistung entsteht, erhalten Sie von Veles Reisen eine Rückvergütung, sofern es sich nicht um Umstände handelt, für die wir gemäss Ziffer 7.1 nicht einzustehen haben.

8. Nichtdurchführung oder Abbruch der Reise durch Veles Reisen

8.1. Falls Sie durch Ihre Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass geben. ist Veles Reisen dazu berechtigt, die Reise abzubrechen (nach Antritt der Reise) oder abzusagen (vor Antritt der Reise). Im Falle einer Absage aus diesen Gründen werden Ihnen die Annullierungskosten gemäss der jeweils gültigen Gebührenpreisliste verrechnet, im Falle eines Reiseabbruches werden Ihnen zusätzlich zum Reisepreis die dadurch entstehenden Mehrkosten verrechnet

8.2 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt oder behördliche Massnahmen können Veles Reisen zwingen, die Reise abzusagen oder abzubrechen. In einem solchen Fall bemühen wir uns, Sie so rasch als möglich zu orientieren. Sie haben Anrecht auf Rückerstattung des Reisepreises, bei einem Abbruch einer Reise nach Reiseantritt haben Sie ein Anrecht auf die Rückerstattung des Restreisepreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

9. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

Veles Reisen gibt auf Ihren Internetseiten jeweils die zum Zeitpunkt der letzten Änderung gültigen Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften bekannt. Die Reisenden sind aber selber für die Einhaltung der Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich. Veles Reisen kann hierfür keine Haftung übernehmen. Überprüfen Sie vor Ihrer Abreise auch, ob Sie alle notwendigen Dokumente auf sich tragen. Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass bei einer allfälligen Einreiseverweigerung evt. zusätzliche Rückreisekosten von Ihnen zu übernehmen sind.

10. Ombudsman

10.1 Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Veles Reisen eine faire und ausgewogene Einigung zu erzielen.
10.2 Die Adresse des Ombudsmans lautet:
Ombudsman der Schweizer Reisebranche
Postfach
4601 Olten

Tel. 062 212 66 60 (Mo-Mi 10.00-16.00 Uhr) Fax 062 212 66 80
www.ombudsman-tourisitik.ch

Verantwortlicher Reiseveranstalter:
Veles Reisen
Oberwilerstrasse 7
CH-4123 Allschwil
Telefon 061 481 61 74

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Veles Reisen ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Liestal/ Schweiz

 

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Skype: v-r-andreas ICQ: 574304722